In den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes wirken Menschen ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mit.
Als Gemeinschaften gelten:
a)
- die Bereitschaften
- die Ortsgemeinschaften
- die Bergwacht
- das Jugendrotkreuz
- die Wasserwacht
b)
- die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen
Die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaften und sonstige Ehrenamtliche achten und bekennen sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität
Die Gemeinschaften wirken darauf hin, dass diese Grundsätze, die Leitlinien und Führungsgrundsätze des DRK und die nachfolgenden Grundsätze verbreitet und von den Ehrenamtlichen beachtet werden.
Ehrenamtliche:
- sind stets bestrebt, in ihrem Dienst höchsten Anforderungen zu genügen;
- wollen ihre Aufgaben und Pflichten so erfüllen, dass niemand aufgrund der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt wird;
- achten jeden einzelnen;
- bewahren das Vertrauen derer, denen sie behilflich sind;
- fördern gegenseitiges Verständnis und begegnen den Bedürfnissen anderer mit Menschlichkeit und Mitgefühl.