PflegeberatungPflege-Beratung

Sie befinden sich hier:

  1. Pflege-Beratung

Pflege-Beratung

Sie selbst oder ein Mitglied der Familie braucht Unterstützung?

Viele Menschen brauchen Hilfe.

Weil sie alt sind oder krank.

Oder wenn sie einen Unfall hatten.

Das Deutsche Rote Kreuz kann helfen und auf Fragen antworten.

Unsere Mitarbeiter finden zusammen mit Ihnen eine Lösung.

Unsere Mitarbeiter haben eine besondere Ausbildung.

Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen und können Sie beraten.

So bekommen Sie wichtige Informationen und können handeln.

Wir beraten zu den Themen Pflege und Versorgung.

Und welche Unterstützungen Sie bekommen können.

Diese Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause sein.

Die Pflege-Beratung ist gratis für Sie.

  • Möchten Sie mehr wissen?

    Möchten Sie mehr wissen?

    Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:

    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html

    Sie können auch das Beratungs-Telefon anrufen.

    Der Anruf ist für Sie gratis.

    08 000 365 000

  • Für wen ist die Pflege-Beratung?

    Für wen ist die Pflege-Beratung?

    Jeder kann das Deutsche Rote Kreuz anrufen und Fragen stellen.

    Wir beraten Sie gern zu den Themen Pflege und Unterstützung.

    Diese Beratung ist für Sie gratis.

    Auch nach der ersten Beratung unterstützen wir Sie.

    Zum Beispiel wenn Sie einen Antrag stellen müssen.

    Vielleicht für eine Pflege-Stufe.

    Oder wenn Sie Hilfe im Haushalt brauchen.

  • Wer bekommt Leistungen?

    Wer bekommt Leistungen?

    Das regelt das Sozial-Gesetz-Buch.

    Paragraf 14.

    Absatz 1.

    Menschen mit Krankheiten und Behinderungen können Leistungen bekommen.

    Und nur wenn sie länger als 6 Monate im Alltag Hilfe brauchen.

    Die Krankheit oder Behinderung muss also schwer sein.

    Nur dann bekommen Sie Leistungen.

     

     

    Es gibt viele Möglichkeiten.

     

    Zum Beispiel:

     

    ·         Wenn Sie Hilfe brauchen beim Waschen und Zähne putzen.

    ·         Wenn Sie nicht allein kochen oder essen können.

    ·         Wenn Sie nicht allein gehen oder Treppen steigen können.

    ·         Wenn Sie nicht allein einkaufen können.

     

    Dann brauchen Sie Hilfe im Alltag.

    Dann können Sie Leistungen bekommen.

    Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

    Dabei helfen wir Ihnen.

    Die Pflege-Versicherung prüft dann Ihren Antrag.

  • Wie stellt man einen Antrag?

    Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann formlos und sogar telefonisch gestellt werden.

    Im Anschluss schickt die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung ein Antragsformular. Wer den Antrag stellt, muss sich überlegen, ob Sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination aus beidem gewünscht sind.

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2025
  • Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

    Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören z.B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

    Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

    Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

    Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.

    Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

    Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

    Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

    Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

    Ambulante Wohngemeinschaften ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

    Stationäre Pflege, ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtungsinnvoll. 

    Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

    Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, etc. lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberater vor Ort beraten.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Pflegeberatung im Raum Ilmenau
Stefanie Jekat
Pflegedienstleitung Sozialstation Ilmenau
s.jekat@drk-suhl.de
03681 7929 640

Pflegeberatung im Raum Suhl
Kerstin Wilhelm
Pflegedienstleitung Sozialstation Suhl
k.wilhelm@drk-suhl.de
03681 7929 620